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Abschaffung der Lenkungsabgabe unter Beibehaltung von aktuellen, technischen Vollzugselementen.
Die SOLV hat, unter Mitwirkung eines weiteren Verbandes, im März 2016 diesen Antrag an das BAFU gestellt. Ein umfassender Bericht, der auf der Auswertung amtlicher Emissionsstatistiken beruht, liegt diesem zugrunde.

Zusammenfassung «Abschaffung der Lenkungsabgabe – wie weiter»?
Die Auswertung von VOC-Emissions-Statistiken, erstellt durch das BAFU, zeigt, dass die bisher erhobene Lenkungsabgabe auf leichtflüchtige organische Verbindung (genannt VOC, Volatile Organic Compounds) allenfalls eine bescheidene Auswirkung auf die bisher erreichte Reduktion der VOC-Emissionen hat. Das Amt schreibt in einer kürzlich erfolgten Veröffentlichung: «Hauptverantwortlich für diese bisher insgesamt positive Entwicklung ist die Einführung der Luftreinhalte-Verordnung».

Das Instrument  der Lenkungsabgabe versagt bei der Steuerung des Verbrauchs von VOC in der Kategorie «Haushalte». Gerade hier erhoffte man sich bei Einführung eine grosse Wirkung! Das Gegenteil ist eingetroffen!

Schon 2008 stellte die Eidgenössische Finanzkommission (EFK) in einem Bericht fest: «Kosten-Nutzen-Verhältnis der VOC-Abgabe stimmt nicht mehr».

Ferner lässt sich bei der Gegenüberstellung von VOC-Emissionsdaten und dem Verlauf der Ozonbildung kaum einen Zusammenhang erkennen. Relevant sind offensichtlich Stoffe, die der Lenkungsabgabe nicht unterstellt sind.

Das technische Instrumentarium, das zum Vollzug der Verordnung über die Lenkungsabe (VOCV) erarbeitet wurde, hat sich als nützliche Ergänzung und Systematisierung des Vollzuges der Luftreinhalte-Verordnung bewährt.

In Ergänzung zur Motion Wobmann empfehlen wir folgendes Vorgehen:

Die Abschaffung der Lenkungsabgabe bei

Zeitgleicher Überführung bewährter technischer Vollzugs-Instrumente der VOCV in die LRV.

Als Übergang kann in Betracht gezogen werden, durch Bundesratsbeschluss die Lenkungsabgabe auf NULL zu setzen. Das erlaubt ohne sofortigen Systemwechsel weiterzufahren!

Ein Systemwechsel zu dem rein technischen Vollzug, wie er heute bereits als Teil des aktuellen Vollzugs funktioniert, aber integriert in die LRV, dürfte wesentliche Kosten-Vorteile aufweisen. Der blosse Verwaltungsaufwand der Lenkungsabgabe entfällt. Die Erreichung der vom Bundesrat gesetzten VOC-Reduktionsziele wird dadurch nicht gefährdet.

Sind Sie am vollständigen Bericht interessiert?
Bitte kontaktieren Sie uns! Wir senden Ihnen diesen gerne zu.

 

Daten

2021

3. März, 10.15 – 12 Uhr
SOLV-Mitgliederversammlung